Aufgaben
Steuerfachwirtinnen und Steuerfachwirte übernehmen in der Kanzlei die Fälle, die über die Routine hinausgehen. Sie erstellen Jahresabschlüsse und betriebliche Steuererklärungen, bereiten Betriebsprüfungen vor und begleiten sie, prüfen Steuerbescheide und formulieren Einsprüche.
Dazu kommt Verantwortung im Team: Sie arbeiten Auszubildende und jüngere Fachangestellte ein, prüfen deren Arbeit und sind erste Ansprechperson für einen festen Mandantenstamm. Die Verantwortung für die Beratung bleibt bei der Steuerberaterin oder dem Steuerberater.
- Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht
- Betriebliche und private Steuererklärungen
- Vorbereitung und Begleitung von Betriebsprüfungen
- Prüfung von Bescheiden, Einsprüche
- Anleitung von Auszubildenden und Fachangestellten
- Laufende Betreuung eigener Mandate
Voraussetzungen
Steuerfachwirt ist eine Fortbildungsprüfung vor der Steuerberaterkammer. Der übliche Weg führt über die Ausbildung zur oder zum Steuerfachangestellten und anschließende Berufspraxis im Steuer- und Rechnungswesen; wie viele Jahre verlangt werden, regelt die Prüfungsordnung der zuständigen Kammer.
Die Prüfung besteht aus schriftlichen Klausuren zu Steuerrecht und Rechnungswesen und einer mündlichen Prüfung. Die Vorbereitung läuft meist berufsbegleitend über ein bis zwei Jahre, viele Kanzleien beteiligen sich an den Kosten und stellen für Lehrgangstage frei.
- Ausbildung als Steuerfachangestellte/r oder gleichwertige Qualifikation
- Mehrjährige Praxis im Steuer- und Rechnungswesen
- Sicherer Umgang mit Kanzleisoftware wie DATEV
- Genauigkeit und Verschwiegenheit
Karriere und Weiterbildung
Der Abschluss ist für viele der Zwischenschritt zum Berufsexamen: Wer die Prüfung zum Steuerfachwirt bestanden hat, kann nach sechs Jahren praktischer Tätigkeit zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden; mit einer kaufmännischen Ausbildung allein sind es acht Jahre (§ 36 Steuerberatungsgesetz).
Wer in der Kanzlei bleiben will, ohne das Examen abzulegen, spezialisiert sich, etwa auf Jahresabschlüsse, Lohn oder Umsatzsteuer, oder übernimmt die Leitung eines Teams oder eines Standorts.
- Teamleitung in der Kanzlei
- Spezialisierung auf Abschluss, Lohn oder Umsatzsteuer
- Steuerberaterprüfung nach sechs Jahren Praxis
Gehalt
Nach dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit verdient die mittlere Hälfte der Steuerfachwirtinnen und Steuerfachwirte in Vollzeit zwischen 3.839 und 5.772 Euro brutto im Monat, der Median liegt bei 4.629 Euro (bundesweit, Stichtag 31.12.2025).
Eine Tarifbindung gibt es in Kanzleien nicht. Kanzleigröße, Standort, Mandantenstruktur und Berufsjahre bestimmen das Gehalt. Mit dem Abschluss steigt in der Regel die Einstufung gegenüber dem Gehalt als Fachangestellte.
Der Gehaltscheck auf der Gehaltsseite zeigt die Spannen je Berufsgruppe, der Gehaltsrechner rechnet das Brutto in Netto um.
Stellen finden
Kanzleiwelt listet Stellen als Steuerfachwirt/in von Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs-, Rechtsanwalts- und Notarkanzleien in ganz Deutschland. Die Anzeigen nennen Einsatzort, Arbeitszeitmodell und Schwerpunkte und führen direkt zur Bewerbung beim Arbeitgeber.
Die Stadtseiten zeigen, wo gerade besonders viele Stellen offen sind. Viele Kanzleien bieten Teilzeit, Gleitzeit und anteiliges Arbeiten von zu Hause an, weil Fachkräfte im Rechnungswesen knapp sind.
Häufige Fragen
Was verdient ein Steuerfachwirt?
Der Median liegt laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit bei 4.629 Euro brutto im Monat in Vollzeit, die mittlere Hälfte verdient zwischen 3.839 und 5.772 Euro (Stichtag 31.12.2025).
Kann ein Steuerfachwirt Steuerberater werden?
Ja. Nach bestandener Steuerfachwirtprüfung genügen sechs Jahre praktische Tätigkeit für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung, statt acht Jahren nach einer kaufmännischen Ausbildung (§ 36 Steuerberatungsgesetz).
Wo finde ich Stellen als Steuerfachwirt?
Auf Kanzleiwelt unter Stellen, filterbar nach Ort und Umkreis. Jede Anzeige führt direkt zur Bewerbung beim Arbeitgeber.
Stand 8. Oktober 2026. Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Entgeltatlas (Stichtag 31.12.2025) (abgerufen 8. Oktober 2026); Bundessteuerberaterkammer: Beruf und Prüfung (abgerufen 8. Oktober 2026); Steuerberatungsgesetz § 36: Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung (abgerufen 8. Oktober 2026); Bundesagentur für Arbeit: BERUFENET (abgerufen 8. Oktober 2026)





